Liegeplatzverwaltung

Die SVGA e.V. verwaltet im Auftrag und für Rechnung der Gemeinde Allensbach die gemeindeigenen Wasser- und Landliegeplätze. Dabei handelt es sich um rund

  •  250 Bojenplätze
  • 130 Beibootplätze in Beibootregalen sowie an Land
  • 220 Trockenliegeplätze am Ufer vom Gemeindesteg bei Schifffahrt Baumann bis zum Hinkelstein sowie in Hegne

Vergabe der Liegeplätze

Nach den in der Satzung für die Vergabe und Verwaltung der Bootsliegeplätze festgelegten Grundsätzen werden Liegeplätze an den Bojen und an Land zur Nutzung überlassen. Die Vergabe der Liegeplätze erfolgt jährlich, wobei den bei der Vergabe des zurückliegenden Jahres berücksichtigten Liegeplatzinhabern zu Beginn des Jahres in der Regel wieder ein Platz angeboten wird.

Für die Saison 2026 gelten folgende Neuerungen:

1. Unterlagen nur noch alle 3 Jahre
Ab der Saison 2026 ist es nicht mehr erforderlich, eine Kopie der Zulassungsurkunde jährlich einzureichen, sofern sich nichts verändert hat. Eigentümerwechsel oder Adressänderungen sind in der Saison unverzüglich bekanntzugeben sowie auch beim jährlichen Antrag mit der aktuell gültigen Zulassungsurkunde nachzuweisen. Bei Nicht-Beachtung kann der Liegeplatz entzogen werden.
Auch die Versicherungsunterlagen müssen nicht in Kopie vorgelegt werden; es ist ausreichend, dass das Bestehen der Versicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in der geforderten Höhe auf dem Antrag bestätigt wird.

2. Keine Aufkleber mehr für zugelassene Boote auf Trockenliegeplätze
Alle zugelassenen Boote benötigen keinen Aufkleber mehr; die Kontrolle der Platzbelegung erfolgt anhand des Kennzeichens.
Nur Beiboote benötigen einen Aufkleber. Dieser wird zu Beginn der Saison im Clubhaus der SVGA erhältlich sein; Informationen zur Verteilung erfolgen mit der Rechnung.

3. Liegeplatzrechnung wird per Mail verschickt
Da keine Aufkleber mehr verschickt werden, werden die Liegeplatzrechnungen ab 2026 nur noch per E-Mail verschickt.
Der Gebührenbescheid gilt als Zuweisungsbestätigung; mit Bezahlung der Gebühren sind Sie berechtigt, den zugewiesenen Liegeplatz in der Saison 2026 zu benutzen.

 

Gastliegeplätze

Sofern freie Liegeplätze zur Verfügung stehen werden zeitlich befristet für eine Saison Gastliegeplätze vergeben, wobei nach der Gemeindesatzung Einwohner von Allensbach und Mitglieder von Allensbacher Wassersportvereinen bei der Zuteilung bevorrechtigt sind.
Anträge auf Gastliegeplätze müssen jährlich neu gestellt werden.

Die Liegeplatzverwaltung nimmt Anträge für Gastliegeplätze ab dem 1. Januar eines Jahres an.
Anträge immer mit allen zugehörigen Unterlagen per Mail an bojen@svga.de oder per Post an die SVGA.

2026 Antrag Gastliegeplatz

Wartelisten

Für die erstmalige Vergabe von zugeteilten Bootsliegeplätzen wird eine gebührenpflichtige Warteliste geführt.
Ein Antrag zur Aufnahme in die Warteliste ist nur möglich für Personen mit Erstwohnsitz in Allensbach.

Antrag zur Aufnahme auf die Warteliste

Gebühren für Bootsliegeplätze

Die für eine Saison zu entrichtenden Gebühren sind in der  Entgeltordnung für Bootsliegeplätze der Gemeinde Allensbach festgelegt.
Die Entgelte für Bojenplätze berechnen sich nach der Länge und der Bootsart; für die Trockenliegeplätze werden Pauschalpreise je nach Bootsart verlangt.

 

WhatsApp-Kanal für die Liegeplatzverwaltung

Aktuelle Informationen für Nutzer von Bojen und Trockenliegepläten

Bojenfelder

Richtiges Festmachen an der Boje

Antrag Warteliste

Antrag Gastliegeplatz

Satzungen der Gemeinde

Landkreis Konstanz

Umfangreiche Informationen zur Zulassung von Booten